Höhere Hürden für staatliche Hilfe – Wer künftig leer ausgehen könnte
Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) plant die Bundesregierung ab dem 1. Januar 2027 spürbare Verschärfungen bei der Pflegebegutachtung. Während die Reform die Finanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung auf der Ausgabenseite entlasten soll, steigen für die Bürger die Zugangshürden zu staatlichen Leistungen. Wer künftig einen Pflegegrad beantragt, hat es deutlich schwerer, die notwendige Punktezahl zu erreichen, um finanzielle Unterstützung zu erhalten. Birger Mählmann, Pflegeexperte der IDEAL Versicherung, erklärt, wie die neue Begutachtung funktioniert, warum sie doppelt verschärft wird und was das für Familien bedeutet.
Die neue Begutachtung: Das System zieht die Leistungsbremse
Um von der Pflegekasse Geld oder Hilfe durch einen Pflegedienst zu bekommen, muss der Medizinische Dienst die Pflegebedürftigkeit feststellen. Der Gutachter bewertet dabei den Alltag des Betroffenen und vergibt Punkte in verschiedenen Lebensbereichen. Am stärksten wiegt das Modul „Selbstversorgung“. Dieses beschreibt alltägliche Handlungen wie Waschen, Ankleiden, Essen oder der Gang zur Toilette. Diese Handlungen machen 40 Prozent der Gesamtwertung aus. Am Ende werden die Punkte zu einem Gesamtwert zusammengezählt. Erreicht der Betroffene eine bestimmte Mindestpunktzahl (Schwellenwert), erhält er den jeweiligen Pflegegrad. Durch die gezielte Anpassung der Schwellenwerte und die Verschärfung der Einstufung bei der Begutachtung soll der Anstieg der Zahl anerkannter Pflegebedürftiger verlangsamt werden. Ab 2027 setzt das Pflegeneuordnungsgesetz an zwei Schrauben gleichzeitig an, um den Zugang zu Pflegeleistungen zu drosseln.
Schraube 1: Weniger Punkte für dieselbe Hilfe. Im wichtigsten Bereich, der Alltagshilfe beim Waschen oder Anziehen, vergleicht das System den Hilfebedarf künftig viel strenger. Wer für seinen Hilfebedarf bisher zum Beispiel 20 Punkte angerechnet bekam, erhält für exakt dieselbe Pflegesituation künftig oft 10 Punkte weniger gutgeschrieben.
Schraube 2: Höhere Latte für den Pflegegrad. Gleichzeitig hebt der Staat die Hürden für die Pflegegrade 1 bis 3 an. Für Pflegegrad 1 werden künftig 15 statt bisher 12,5 Punkte fällig, für Pflegegrad 2 braucht man 30 statt 27 Punkte und für Pflegegrad 3 sind es 50 statt 47,5 Punkte.
Ein einfaches Beispiel, wie die Doppel-Verschärfung im Alltag wirkt
Was diese abstrakte Systematik für Familien konkret bedeutet, zeigt die Situation von Frau Müller. Frau Müllers Ausgangslage: Sie ist nach einem Sturz gehbehindert und benötigt jeden Morgen Hilfe beim Waschen, Anziehen und Aufstehen sowie Unterstützung im Haushalt.
Einstufung bis Ende 2026 (bisheriges Recht): Für ihre Hilfe im Alltag errechnet der Gutachter im Modul Selbstversorgung 20 Punkte. Zusammen mit ihrer eingeschränkten Mobilität kommt sie auf insgesamt 27,5 Gesamtpunkte. Da die Hürde für Pflegegrad 2 bei 27 Punkten liegt, überspringt sie die Latte knapp. Ergebnis: Frau Müller erhält Pflegegrad 2.
Voraussichtliche Einstufung ab 2027
Punktabzug: Für exakt dieselbe Hilfe beim Waschen und Ankleiden werden ihr im Bereich Selbstversorgung durch die neue Umrechnung 10 Punkte abgezogen. Ihre Gesamtpunktzahl sinkt von 27,5 auf nur noch 17,5 Punkte.
Höhere Latte: Gleichzeitig ist die Hürde für den Pflegegrad 2 von 27 auf 30 Punkte gestiegen.
Das Ergebnis: Frau Müller verfehlt die Marke für Pflegegrad 2 deutlich und landet nur noch im Pflegegrad 1. Sie verliert damit den Anspruch auf monatliches Pflegegeld oder das Budget für den Pflegedienst und erhält lediglich noch Basis-Unterstützung. Obwohl sich an Frau Müllers Gesundheitszustand nichts verändert hat, fehlen ihrer Familie plötzlich mehrere hundert Euro im Monat.
Verschärfte Prognose und Schutz für Bestandsfälle
Zusätzlich fordert der Gesetzgeber künftig, dass die Pflegebedürftigkeit für mindestens sechs Monate „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ vorliegen muss. Bisher reichte ein „voraussichtliches“ Andauern. Für bereits eingestufte Pflegebedürftige gibt es zumindest eine Entwarnung: Wer vor dem 1. Januar 2027 bereits einen Pflegegrad besitzt, genießt einen umfassenden Besitzstandsschutz und verliert seinen Status nicht allein aufgrund der neuen Schwellenwerte. Bei einer Neueinstufung in den nächsthöheren Pflegegrad greifen die neuen Regelungen allerdings.
Der Experten-Check:
Birger Mählmann ordnet die geplanten Änderungen als gravierenden Einschnitt für Antragsteller ein und betont, wie wichtig die richtige Vorbereitung ist.
Mählmanns Rat für Verbraucher:
Die Hürden für staatliche Hilfe steigen ab 2027 spürbar. Wer unvorbereitet in die Begutachtung geht, riskiert, knapp unter den neuen Schwellenwerten zu landen und gar keine oder deutlich geringere Leistungen zu erhalten, obwohl der Unterstützungsbedarf im Alltag da ist. Da die Schwellenwerte steigen, ist ab 2027 jeder einzelne Punkt entscheidend.
Sein persönlicher Tipp für Sie: Gehen Sie nicht unvorbereitet in den Termin mit dem Medizinischen Dienst. Führen Sie mindestens zwei Wochen vor dem Gutachtertermin ein detailliertes Pflegetagebuch. Dokumentieren Sie darin akribisch jede Handreichung im Alltag – von der Hilfe beim Sockenanziehen über das Reichen von Getränken bis hin zu nächtlichen Hilfestellungen oder
psychischer Begleitung. Nur so kann der Gutachter den tatsächlichen Hilfebedarf vollständig erfassen.
Zudem empfiehlt es sich, frühzeitig die eigene finanzielle Lücke im Pflegefall auszuloten. Dabei kann ein Versorgungslückenrechner hilfreich sein: So groß kann Ihre Versorgungslücke sein. Möglicherweise kommt eine private Pflegezusatzversicherung in Betracht, um die Lücke zu schließen.
01.11.2026
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